Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB werden vereinbart zwischen dem Auftraggeber und Corporate Training Gesellschaft für Kommunikationstraining mbH & Co KG, Theodor-Neutig-Straße 3, 28757 Bremen (Auftragnehmer).

1. Gegenstand der Leistung; Teilnehmer/innenzahl; Zeiten; Personal

Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Inhouse- und offene Trainings für Teilnehmer/innen an.

1.2. Teilnehmer/innenzahl online-live-Trainings:

Die Präsenztrainings haben i.d.R. 12 – maximal 14 Teilnehmer/innen.

Aus Qualitätsgründen ist beim Workshop „Stressmanagement“ die Teilnehmer/innenzahl auf 10 Personen begrenzt und beim Workshop „Telefontraining“ auf sechs bis maximal acht Personen.

1.2. Teilnehmer/innenzahl online-live-Trainings:

Die online-live-Sessions haben i.d.R. sechs bis maximal acht Teilnehmer/innen.

1.3. Teilnehmer/innenzahl „Einzelcoaching“:

Beim Präsenz-Einzelcoaching begleitet ein Coach max. eine/n Teilnehmer/in, beim online-live-Coaching ein bis max. vier Teilnehmer/innen.

Die verbindliche Teilnehmeranzahl zum entsprechenden Training ist bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Auftragnehmer bekannt zu geben.

Die Dauer der o.g. Trainings oder des Einzelcoachings und die zeitliche Aufteilung werden im Vertrag verbindlich bestimmt. Die Trainings- bzw. Coachingmaßnahmen werden durch Trainer / Coaches durchgeführt, die der Auftragnehmer stellt. Die Auswahl der Trainer / Coaches bestimmt der Auftragnehmer.

2. CorpTrain FLEX-Modelle:

2.1. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber zwei verschiedene CorpTrain FLEX-Modelle an:
CorpTrain FLEX online-live und CorpTrain FLEX Premium

2.1.1. CorpTrain FLEX online-live beinhaltet die unbeschränkte Inanspruchnahme aller online-live-Trainings sowie bis zu 6 Stunden / Jahr online-live-Einzelcoaching.

2.1.2. CorpTrain FLEX Premium beinhaltet die unbeschränkte Inanspruchnahme aller online-live- und Präsenz-Trainings sowie bis zu 12 Stunden / Jahr online-live-Einzelcoaching.

2.2. Der CorpTrain FLEX-Vertrag wird ab Vertragsbeginn für eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Der CorpTrain FLEX-Preis ist als Jahresgebühr bei Vertragsabschluss fällig.

2.3. Der CorpTrain FLEX-Vertrag endet nach 12 Monaten automatisch. Falls eine Weiterführung gewünscht wird, ist ein neuer CorpTrain FLEX-Vertrag über den Online-Shop für eine Laufzeit von 12 Monaten abzuschließen.

2.4. CorpTrain FLEX ist personengebunden und eine Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte ist ausgeschlossen. Nach Vertragsabschluss erhält der Auftragnehmer jeweils einen Member-Code für die benannte/n Person/en. Mit dieser können die CorpTrain FLEX-Member die entsprechenden Trainings selbständig über den Online-Shop des Auftragnehmers buchen.

2.5. Sollte ein CorpTrain FLEX-Member aus dem Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit ausscheiden, erlischt für diese Person die Mitgliedschaft. Für den Auftraggeber besteht die Pflicht, den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Falls dieser Fall innerhalb der ersten drei Monate eintritt, kann der Auftraggeber ein neues CorpTrain FLEX-Member nach-nominieren

3. Preise

3.1 Seminarpreis / Trainingspreis

Der Seminarpreis / Trainingspreis / CorpTrain FLEX-Preis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Inhouse-Präsenztrainings sind zusätzlich Unterbringungskosten, Spesen und Fahrtkosten der Trainer durch den Auftraggeber zu tragen. Die Rechnungsstellung über den Seminarpreis / Trainingspreis erfolgt vier Wochen vor Trainingsbeginn und ist zum Programmstart fällig. Die Rechnungsstellung für CorpTrain FLEX erfolgt gem. 2.2.

Bei offenen Präsenztrainings ist die Tagungspauschale im Trainingspreis inkludiert.

3.2 Weiteres

Bei Inhouse-Präsenztrainings ist eine Hotelunterbringung (mind. 3-Sterne-Kategorie) zu gewährleisten. Auftraggeber und Auftragnehmer stimmen im Vorfeld ab, ob der Auftraggeber die Hotelbuchung für die Trainer übernimmt oder ob diese vom Auftragnehmer selbst übernommen wird.

Bei Inhouse-Präsenztrainings trägt der Auftragnehmer dafür Sorge, dass jeweils kostengünstige Verkehrsmittel gewählt werden, ist in seiner Wahl aber frei. Bei Bahnfahrten besteht Anspruch auf Buchungen für die 1. Klasse. Bei Anreise per Flugzeug ersetzt der Auftraggeber bei innereuropäischen Flügen die für die Trainer entstehenden Kosten für Tickets der Economy-Class. Bei Interkontinentalflügen sind die Kosten für Tickets der Business-Class zu ersetzen. Bei Anreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) erfolgt die kilometergenaue Abrechnung zu einem Kilometerpreis in Höhe von € 0,75 / km. Mietwagenkosten werden vom Auftraggeber vollständig ersetzt.

4. Unterlagen

Der Auftraggeber erhält die Unterlagen zur Vorbereitung des Trainings per Post oder per Mail. Er hat diese an die Teilnehmer/innen weiterzuleiten und gegebenenfalls für die Teilnehmer/innen auf seine Kosten termingerecht zu vervielfältigen.

5. Organisation und Durchführung

Die Organisation des Inhouse-Präsenztrainings liegt beim Auftraggeber, wobei der Auftragnehmer vor verbindlicher Buchung der Räumlichkeiten durch den Auftraggeber entscheidet, ob diese für die Durchführung geeignet sind. Anfallende Kosten des Trainings gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass vor Ort die Seminarstandardtechnik und insbesondere Flip-Chart, Leinwände, Pinwände samt notwendigen Hilfsmitteln vorhanden sind. Weiterhin organisiert der Auftraggeber auf eigene Kosten die Verpflegung der Trainer und Teilnehmer/innen.

Findet das Inhouse-Präsenztraining in der Corptrain Academy, Theodor-Neutig-Str. 3, 28757 Bremen statt, übernimmt der Auftragnehmer die Organisation des Trainings sowie die Tagesverpflegung der Trainer und Teilnehmer/innen. Die anfallenden Kosten (Tagungspauschale) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bei online-live-Trainings stellt der Auftragnehmer das Studio samt technischem Equipment zur Verfügung und sendet dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmer/innen im Vorfeld die Zoom- bzw. Teams-Einwahldaten.

6. Methodik / Didaktik

Für die Methodik und Didaktik des Trainings ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Trainer ist berechtigt, aus seiner Sicht notwendige Veränderungen am geplanten Trainingsablauf und den -inhalten vorzunehmen. Er wird den Auftraggeber über die als notwendig erachteten Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, das Honorar zu kürzen.

7. Mitwirkung des Auftraggebers

Vor und während des Trainings / der Trainingsreihe informiert der Auftraggeber den Trainer / Auftrag-nehmer über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Trainings / der Trainingsreihe bedeutsam sind.

8. Stornierung

8.1. Inhouse-Training:

Der Vertrag kann vom Auftraggeber kostenfrei bis zu 8 Wochen vor dem Trainingstermin schriftlich storniert werden. Für die Fristberechnung zählt der Posteingang der Stornierung beim Auftragnehmer. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt sind vom Auftraggeber bei Absage

  • bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Training 50 %,
  • bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Training 75 % und anschließend
  • bis zum Trainingstermin100 %

des Honorars zu zahlen. Zusätzlich berechnet der Auftragnehmer in diesem Fall Stornierungskosten für eventuell in Anspruch genommene Leistungen von dritten Parteien (Unterkunft, Verpflegung, Mietwagen, Flüge etc.).

8.2. Offene Trainings:

Wenn Stornierungen weniger als 4 volle Wochen vor Programmbeginn bei uns eingehen, wird die volle Programmgebühr fällig. Gerne kann eine Ersatzperson angemeldet werden oder gegen eine zusätzliche Pauschale (€ 150,00) auf ein anderes offenes Training innerhalb von 12 Monaten umgebucht werden.

9. Hindernisse für die Leistungserbringung

Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstige von dem Auftragnehmer unverschuldete Gründe das Training nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich einen Ersatztermin zu benennen oder einen Ersatztrainer zu stellen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Trainer / Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Hindernisse, die ihre Ursache bei dem Auftraggeber oder den Teilnehmer/innen haben, lassen den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

10. Schriftform

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.

11. Gerichtsstand

Soweit die Wahl des Gerichtsstands zulässig ist, wählen die Beteiligten als Gerichtstand Bremen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, der AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten. Entsprechendes gilt, falls der Vertrag eine Lücke enthält oder sich in einzelnen Punkten als undurchführbar erweist.

Stand: 01.08.2023