Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB werden vereinbart zwischen dem Auftraggeber und Corporate Training Gesellschaft für Kommunikationstraining mbH, Theodor-Neutig-Straße 3, 28757 Bremen (Auftragnehmer).
1. Gegenstand der Leistung; Teilnehmerzahl; Zeiten; Personal
Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Seminare für Teilnehmer an. Die Seminare haben mindestens sechs, maximal 12 Teilnehmer. Sollten mehr als 12 Teilnehmer am Seminar teilnehmen, behält sich der Auftragnehmer vor, den Seminarpreis um 1/12 des vereinbarten Seminarpreises zu erhöhen. Die Dauer des Seminars und die zeitliche Aufteilung werden im Vertrag verbindlich bestimmt. Die Seminare werden durch Trainer durchgeführt, die der Auftragnehmer stellt. Die Auswahl der Trainer bestimmt der Auftragnehmer.
2. Preise
Der Seminarpreis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung sofort fällig, sofern der Auftragnehmer nicht schriftlich ausdrücklich eine Zahlungsfrist eingeräumt hat. Zusätzlich sind Unterbringungskosten, Fahrtkosten und Spesen durch den Auftraggeber zu tragen. Eine Hotelunterbringung in der 4-Sterne-Kategorie ist zu gewährleisten. Auftraggeber und Auftragnehmer stimmen im Vorfeld ab, ob der Auftraggeber die Hotelbuchung für die Trainer übernimmt oder ob diese vom Auftragnehmer selbst übernommen wird. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass jeweils kostengünstige Verkehrsmittel gewählt werden, ist in seiner Wahl aber frei. Bei Bahnfahrten besteht Anspruch auf Buchungen für die 1. Klasse. Bei Anreise per Flugzeug ersetzt der Auftraggeber bei innereuropäischen Flügen die für die Trainer und deren Mitarbeiter entstehenden Kosten für Tickets der Economy-Class. Bei Interkontinentalflügen sind die Kosten für Tickets der Business-Class zu ersetzen. Falls Kraftfahrzeuge (Kfz) gewählt werden, können eigene Kfz der Trainer, des Auftragnehmers oder Kfz gewerblicher Mietwagenanbieter gewählt werden. Bei eigenen Kfz der Trainer oder Auftragnehmer wird zu einem pauschalierten Kilometerpreis in Höhe von Euro 0,75 / km abgerechnet. Mietwagenkosten werden vom Auftraggeber vollständig ersetzt.
3. Unterlagen
Der Auftraggeber erhält die Unterlagen zur Vorbereitung des Seminars per Post oder per Mail. Er hat diese an die Teilnehmer weiterzuleiten und gegebenenfalls für die Teilnehmer auf seine Kosten termingerecht zu vervielfältigen.
4. Organisation und Durchführung
Die Seminarorganisation liegt beim Auftraggeber, wobei der Auftragnehmer vor verbindlicher Buchung der Räumlichkeiten durch den Auftraggeber entscheidet, ob diese für die Durchführung geeignet sind. Anfallende Kosten des Seminars gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass vor Ort die Standardtechnik und insbesondere Beamer, Overhead-Projektor, Flip-Chart, Leinwände samt notwendigen Hilfsmitteln vorhanden sind. Weiterhin organisiert der Auftraggeber auf eigene Kosten die Bestuhlung und Verpflegung der Trainer und Seminarteilnehmer.
5. Methodik, Didaktik, Erfolg
Für die Methodik und Didaktik des Seminars ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Trainer ist berechtigt, aus seiner Sicht notwendige Veränderungen am geplanten Seminarablauf und den -inhalten vorzunehmen. Er wird den Auftraggeber über die als notwendig erachteten Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, das Honorar zu kürzen.
Der Auftragnehmer kann den Erfolg des Seminars nicht garantieren.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Vor und während des Seminars/der Seminarreihe informiert der Auftraggeber den Trainer/ Auftragnehmer über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Seminars/ der Seminarreihe bedeutsam sind.
7. Stornierung
Der Vertrag kann vom Auftraggeber kostenfrei bis zu 8 Wochen vor dem Seminartermin schriftlich storniert werden. Für die Fristberechnung zählt der Posteingang der Stornierung beim Auftragnehmer. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt sind vom Auftraggeber bei Absage
- bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Seminar 50 %
- bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Seminar 75 % und anschließend
- bis zum Seminartermin 100 %
des Honorars zu zahlen. Zusätzlich berechnet der Auftragnehmer in diesem Fall Stornierungskosten für eventuell in Anspruch genommene Leistungen von dritten Parteien (zum Beispiel: Unterkunft und Verpflegung etc.).
8. Hindernisse für die Leistungserbringung
Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstige von dem Auftragnehmer unverschuldete Gründe das Seminar nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich einen Ersatztermin zu benennen oder einen Ersatztrainer zu stellen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Trainer/ Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Hindernisse, die ihre Ursache bei dem Auftraggeber oder den Teilnehmern haben, lassen den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
9. Schriftform
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.
10. Gerichtsstand
Soweit die Wahl des Gerichtsstands zulässig ist, wählen die Beteiligten als Gerichtstand Frankfurt a.M.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, der AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine Regelung zu treffen, die sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit dieser Bestimmung getroffen hätten. Entsprechendes gilt, falls der Vertrag eine Lücke enthält oder sich in einzelnen Punkten als undurchführbar erweist.
